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Fall des Monats Februar
Originaleintrag in der VIRSEM-Datenbank: (A bezeichnet den Aggressor)
Nach innerfamiliärer Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss Suizidversuch und tätlicher Angriff auf Freundin. Zwangseinweisung erfolgt durch Amtsarzt und Polizei. In der Notaufnahme zeigt sich A extrem agitiert, wechselnd wieder stuporös. Sicherheitshalber erfolgt die Übernahme auf die Intensivstation zur Sicherung der Vitalfunktionen. Hier erfolgt ein plötzlicher Angriff des fixierten A auf eine Krankenschwester. Eine Klärung der Situation ist erst nach Eingreifen mehrerer Personen möglich. Beim Angriff kommt es zur Luxation des Daumengrundgelenkes der angegriffenen Schwester mit schmerzbedingter ambulanter Behandlung und Arbeitsunfähigkeit für ca. 14 Tage.
A erlitt Hämatome durch Niederdrücken und Halten der Extremitäten.
Analyse:
Der Fall des Monats Februar zeigt uns ein typisches Beispiel von häuslicher Gewalt und deren Folgen bis hinein in die Klinik. Unklar ist, ob hier der Versuch eines erweiterten Suizids aufgrund persönlicher Probleme vorliegt.
Letztlich ist die Situation aggressionsgeladen und A muss als extrem gewaltbereit gelten. Zum Einen hat er durch den Angriff auf seine Lebensgefährtin fremd-aggressives Verhalten gezeigt, zum Anderen scheint A zu Allem entschlossen zu sein (Suizidversuch). Leider lassen sich detailierte Hintergründe nur vermuten. Die hinzugezogene Polizei und der Amtsarzt veranlassen eine Unterbringung nach PsychKG.
Der Status von A in der Notaufnahme ist schwierig zu deuten, interessant wäre es gewesen zu erfahren, ob es eine körperliche Auseinandersetzung mit der Polizei gegeben hat und ob die Polizei noch in der Notaufnahme war, um A weiter zu sichern.
Wie so oft werden aggressive, alkoholisierte Patienten auf der Intensivstation untergebracht. Hier kommt es trotz Fixierung (!) zu einem Angriff auf eine Intensivschwester, der nur durch das Eingreifen mehrerer Personen beendet werden kann. Die Verletzung hat, wie oben beschrieben eine mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen.
Interessant wäre es hier zu erfahren: „Wie kam es zu dem Angriff und wie wurde er ausgeführt?“ und „Gab es vorher eine Auseinandersetzung mit der Polizei und wie ist diese verlaufen?“.
Hier könnte man einen Hinweis auf eine mögliche Schnittstellenproblematik à Kommunikation Polizei à Rettungsdienst, Rettungsdiesnt à Klinik, Polizei à Klinik, erkennen.
In einer solchen Situation ist die Kommunikation mit dem Letztbehandelnden zwingend erforderlich, damit ihm wichtige Informationen, auch über das medizinische hinaus nicht entgehen.
Die einfache körperliche Gewalt (und die damit verbundenen Hämatome) ist, in Anbetracht des Angriffes durch A und der Gesamtsituation, als geeignetes Mittel und somit als erforderlich anzusehen, damit der beendet werden konnte. Insoweit ist das Handeln der Helfer gerechtfertigt im Rahmen der Nothilfe gem. § 32 StGB.
Die Hämatome zeigen allerdings sehr deutlich, welcher Kraftaufwand auch durch mehrere Personen notwendig war, um die Situation zu klären.
Optimierungsvorschläge:
Bereits in der Notaufnahme ist a. h. S. zu klären, was genau passiert ist und welches Aggressionspotential von A ausgeht. Im Zweifelsfall sollte geprüft werden, ob eine Bewachung des A durch die Polizei in der Notaufnahme möglich gewesen wäre .
Auf Grund der von A schon ausgegangenen Gewalt darf auf gar keinen Fall eine Person allein mit dem Patienten im Raum sein (wie hier später auf der Intensivstation). Bei einem massiv aggressiven Patienten sollte a.h.S. die Polizei den Transport und vorübergehend ggf. auch den Aufenthalt des Patienten überwachen.
An dem Beispiel der Intensivstation und dem Angriff aus einer Fixierung heraus ist zu sehen wie unsicher unsere im Krankenhaus gebräuchlichen Fixierungen sind, wenn es um die Sicherung eines Gewalttäters geht. Sogar älteren Leuten gelingt es gelegentlich sich trotz Fixierung selbst zu extubieren, daher muss hier ausdrücklich darauf hingewiesen werden: „Eine Fixierung schränkt die Bewegungsfreiheit ein, schließt sie aber nicht aus“.
Beim Anlegen der mechanischen Fünf-Punkt-Fixierung ist auf festen Sitz zu achten (Muskelspannung des Patienten beachten) um einen möglicherweise zu lockeren Sitz zu verhindern.
Führen Sie die Fixierung grundsätzlich noch in Anwesenheit der Polizei durch und verwenden Sie ggf. eine zusätzliche Fixierung mit Rucksackhaltegurt. Bei massiv wehrigen Patienten sollte auf eine medikamentöse Fixierung zurückgegriffen werden, sie dient auch zum Selbstschutz des Patienten.
à Regelmässige Kontrolle des Patienten trotz Monitoring à Aspirationsrisiko
Die privaten Sachen des Patienten sind abzutasten und aus dem Raum zu entfernen, aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten dürfen die Sachen nicht durch das Personal durchsucht werden. Darüber hinaus sind dienstliche Gegenstände, die potentiell als Waffen genutzt werden könnten ebenfalls aus dem Zimmer zu entfernen.
Das Zimmer sollte grundsätzlich nicht allein betreten werden. Wird zu zweit am Patienten gearbeitet, sollte stets von zwei Seiten gearbeitet werden.
Ist es dennoch unvermeidbar sollte Folgendes beachtet werden:
· Die Fixierung muss als erstes überprüft werden! · Dem Patienten niemals den Rücken zudrehen. · Die Hände beachten - auch fixierte Hände können greifen. · Stets außerhalb des Greifbereiches der fixierten Hände bleiben. · Auf Infektionschutz achten à anspucken. · Bei Angriffen sofort Hilfe anrufen, Polizei alarmieren.
Tipp, aus der Praxis für die Praxis:
Hat der Patient eine oder zwei Hände oder die Füße gelöst, ist aber noch mit einer Körperhälfte fixiert, kann es hilfreich sein, zu zweit ein Bettlaken quer über Ihn zu legen und Ihn so breit an das Bett zu fixieren.
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